Erhalt, Entwicklung und Förderung wertvoller Wiesenflächen

Besonders hochwertige Lebensräume im Naturpark Obst-Hügel-Land sollen mittels freiwilligem Vertragsnaturschutz erhalten bzw. weiterentwickelt werden. Seit dem Frühjahr 2020 wurden Landwirte kontaktiert.

Die beste Maßnahme zum Schutz gefährdeter Pflanzenarten, Insekten oder Wildtieren ist es, die noch bestehenden natürlichen Standorte und Lebensräume zu erhalten oder - wenn möglich - durch Bewirtschaftungsmaßnahmen wieder herzustellen. Nach Rücksprache mit der Abteilung Naturschutz sollen verstärkt auch im Naturpark Obst-Hügel-Land „besonders hochwertige“ und „hochwertige“ Ökoflächen (sogenannte „Mangelbiotope“) gesichert bzw. verbessert werden, z.B. Magerwiesen, Halbtrockenrasen, Feuchtwiesen, artenreiche Säume und Böschungen, Tümpel oder Teiche. Dadurch soll dem zunehmenden Artenrückgang infolge intensiver Nutzung und Kultivierung der Landschaft entgegen gewirkt werden.

Vorgehensweise

Die Vorauswahl potentieller Flächen wurde auf Basis der vorhandenen Biotopkartierung vorgenommen. Seit dem Frühjahr 2020 führten zwei ÖkologInnen (DI Daniela Hofinger, Dr. Albin Lugmair) Gespräche mit Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern und nahmen Begehungen vor.

Freiwilliger Vertragsnaturschutz

Sollte sich eine Fläche als geeignet herausstellen, besteht die Möglichkeit, eine Prämie für eine definierte Bewirtschaftung zu erhalten. Da die Förderung über ÖPUL (d.h. Neueinstieg Naturschutzmaßnahme, WF - wertvolle Flächen) aufgrund der auslaufenden Förderperiode nicht mehr möglich ist, werden direkte Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit dem Land Oberösterreich angestrebt: zum einen der „Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen“, zum anderen eine „Kleinstflächenförderung“. Der Vertragszeitraum wird sich auf zumindest 5 Jahre erstrecken. Die Prämie pro Hektar und Jahr errechnet sich aus dem Ertragsniveau der Fläche in Verbindung mit den vereinbarten Auflagen. Für Kleinstflächen gibt es eine Sockelförderung.

Bewirtschaftungsmaßnahmen und -auflagen nach Vereinbarung

Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind Voraussetzungen zu erfüllen, wie der Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen, keine Aufforstung, keine Geländekorrekturen und keine Entfernung von Landschaftselementen. Die Bewirtschaftungsmaßnahmen selbst werden in Absprache mit den Ökologen vereinbart. Meist sind das je nach Fläche gewisse Schnittzeitauflagen oder Pflegemaßnahmen. Bei hochwertigen Feucht- und Wasserlebensräumen wie Tümpeln und Teichen kann auch die Instandsetzung gefördert werden, etwa das Ausbaggern verlandeter Bereiche.

Ergebnisse

Insgesamt konnten in diesem Projekt bereits etwa 20 ha artenreiches Grünland (von 14 Bewirtschafter:innen) unter freiwilligem Vertragsnaturschutz genommen werden. Der Einstieg in die Förderung ist auch heuer noch möglich. Grundbesitzer:innen (auch ohne ÖPULTeilnahme) können sich dazu gerne im Naturparkbüro informieren. Die Feldstücke wurden im Detail dokumentiert, u.a. der fachliche Biotoptyp, eine genauere Artenliste, ev. geschützte Tier- und Pflanzenarten, die ökologische Situation, die Topografie oder etwaige Obstbaumbestände. Je nach Wiesentyp sind die vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen und die damit verbunden Prämien unterschiedlich: Düngeverzicht, Mahdhäufigkeit (etwa 1 Mal mindestens bzw. 2 Mal höchstens), Mahdzeitpunkt (z.B. frühestens ab 1.7.) oder Heutrocknung auf der Fläche. Eine ungünstige Form des Feldstücks oder besondere Steilheit erschweren zusätzlich das Bearbeiten (z.B. nur mit Motormäher möglich) und erhöhen die Hektar-Fördersätze. Im Schnitt bewegen sich die Prämien zwischen € 700,- und 900,- Euro pro Hektar, um den Bewirtschaftungsmehraufwand und den Ertragsentgang zu kompensieren.