Rund 100 verschiedene Obstsorten wurden bestellt, die meisten waren davon waren verfügbar. Besonders gefragt waren heuer: Samareiner Strassl-Apfel, Champagner Bratbirne, Hauszwetschke, Rheinischer Bohnapfel, Weberbartlapfel, Topaz, Erbachhofer, Italienische Zwetschke sowie Brünnerling.
Die Obstbaum-Pflanzaktion wird über die Aktion „Naturaktives Oberösterreich“gefördert. Bei Pflanzungen im „Naturpark Obst-Hügel-Land“ sind Nettokosten in der Höhe von max. € 30,- pro Baum förderbar. Außerhalb: Nettokosten von max. € 25,- pro Baum.
Voraussetzungen bei den Obstbaumpflanzungen sind:
- Es sind nur regionaltypische, standortgerechte Sorten aus der Liste „Empfehlenswerte Obstsorten Oberösterreichs“ als Halb- oder Hochstamm förderfähig.
- Es dürfen max. 100 Bäume/ha bzw. 20 Nussbäume/ha gepflanzt werden, Erwerbsobstanlagen und dichter gepflanzte Obstbaumbestände sind nicht förderfähig.
- Folgende Pflanzabstände zu anderen Bäumen einzuhalten: mind. 10 m bei Hochstämmen, mind. 5 m bei Halbstämmen.
- Förderfähig sind ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Streuobstwiesen mit jährlich ein bis drei Mahd-Nutzungen oder Beweidung des Grünlands. Die Bäume müssen so gepflanzt werden, dass eine Bewirtschaftung der darunterliegenden Fläche weiterhin möglich ist.
- Die Nachpflanzung beschädigter Bäume ist nicht förderfähig, wenn für diese innerhalb von 10 Jahren eine Förderung bezogen wurde.
- Die Pflanzung von Obstbäumen wird auf Grundstücken mit folgenden Flächenwidmungen gefördert: Grünland „Für die land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ oder „Grünfläche mit besonderer Widmung“: Grünzug (Gz), Trenngrün (Trg)., Dorfgebiet (mit Kulturlandschaftscharakter, nicht im Wohngebiet)

