Naturparke sind Modellregionen für eine nachhaltige ländliche Entwicklung. Der Naturpark Obst-Hügel-Land erfüllt vier gleichrangige Funktionen:
Natur- und Landschaftsschutz
Ein zentrales Anliegen des Naturparks besteht darin, den Naturraum mit seinen herrlichen Obstbaumwiesen, -zeilen und -alleen durch eine nachhaltige Nutzung in seiner Vielfalt und Schönheit zu sichern und die durch Jahrhunderte geprägte Kulturlandschaft zu erhalten.
Erholung
Der Naturpark Obst-Hügel-Land stellt einen attraktiven Erholungsraum dar. Durch die Schaffung ansprechender Erholungseinrichtungen und -angebote, wie Freizeitwege, Rastplätze, Spielplätze, Ausflugstipps etc., soll der Ausflugstourismus in der Region gestärkt werden.
Bildung
Durch interaktive Formen des Naturbegreifens und -erlebens werden Natur, Kultur und deren Zusammenhänge erlebbar gemacht (Themenwege, Erlebnisführungen, Brauchtumspflege).
Regionalentwicklung
Der Naturpark setzt Impulse für eine regionale Entwicklung, um damit die Wertschöpfung zu erhöhen sowie die Lebensqualität zu sichern. Bäuerliche Vermarktungsprojekte und sanfter Ausflugstourismus solllen dazu beitragen.
Mit Beschluss der Oö. Landesregierung am 21. Februar 2005 wurde der Naturpark Obst-Hügel-Land in den Gemeinden Scharten und St. Marienkirchen an der Polsenz ins Leben gerufen; am 30. April 2005 wurde der Naturpark feierlich eröffnet. Die einzigartige Dichte an wertvollen Streuobstbeständen in dieser Region sprach für die Verleihung des Prädikats „Naturpark“. Auf Initiative zuständiger Stellen des Landes Oberösterreich (Naturschutzabteilung und Oö. Akademie für Umwelt und Natur) und unter Einbindung von Gemeindevertretern, Betroffenen und engagierten Bürgern wurde ein Arbeitskreis gegründet, um die Rahmenbedingungen, Ziele und Fördermöglichkeiten für einen zukünftigen Naturpark zu erarbeiten. Die zentralen Punkte des Naturpark-Konzeptes mit Verordnungsentwurf wurden in einer Naturpark-Charta zusammengefasst. Dabei wurden folgende Ziele formuliert:
Im Mai 2004 unterzeichneten die beiden Bürgermeister, der Bezirkshauptmann, der Naturschutz- und der Agrarlandesrat diese Charta. In der endgültigen Naturpark-Verordnung (Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet) sind bewilligungs- und anzeigepflichtige Vorhaben definiert. Die Grundeigentümer konnten freiwillig entscheiden, ob sie ihre Flächen in den Naturpark Obst-Hügel-Land einbringen oder nicht. Schließlich beteiligten sich etwa 1.250 Grundeigentümer mit knapp zwei Drittel der Gemeindeflächen am Naturpark, das bedeutet eine insgesamte Fläche von rund 26 km².