Die Vorfreude im Naturpark-Team ist groß: nach langen Monaten der Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie können endlich wieder Veranstaltungen im Naturpark stattfinden. Vor allem unsere Natur- und LandschaftsvermittlerInnen stehen schon bereit und freuen sich darauf, wieder Besucher und Schulklassen im Naturpark begleiten zu dürfen. Dabei sind jedoch folgende Regelungen zu beachten:
- Für alle TeilnehmerInnen gilt die 3-G Regel (Getestet - Geimpft - Genesen; wie für den Besuch der Gastronomie und im Kulturbereich). Der/die NaturvermittlerIn überprüft am Beginn der Tour "die Nachweise der geringen epidemiologischen Gefahr".
- Die Naturpark-Programme finden durchwegs im Freien statt, es besteht KEINE Maskenpflicht.
- Die Gruppengröße ist mit maximal 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens 10 Kinder begrenzt.
- Die Registrierung der TeilnehmerInnen erfolgt durch Unterschrift am Teilnehmerdatenblatt.
- Es ist der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten.
- Es werden keine Speisen und Getränken verabreicht.
- Die Einschränkungen gelten nicht für Schulveranstaltungen im Freien, für sie gibt es eigene Regelungen.
Diese Vorgaben gelten höchstwahrscheinlich bis Ende Juni, etwaige Änderungen werden wir selbstverständlich berücksichtigen. Bei Unklarheiten und für Rückfragen bitte das Naturpark-Büro kontaktieren (Mail: info@obsthuegelland.at, Tel: 07249/47 112-25)