Lockerung der Präventionsmaßnahmen bei den Naturführungen

Ab 10. Juni 2021 gilt die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums. Aus diesem Grund können wir unsere Vorgaben anpassen und weiter lockern.

Unsere Touren finden bis auf weiteres unter folgenden Bestimmungen statt:

  1. Die Gruppengröße ist mit maximal 16 Personen zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. 
  2. Es ist der Mindestabstand von einem Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten.
  3. Es besteht keine Maskenpflicht mehr.
  4. Die 3-G-Regel muss bei Veranstaltungen bis 16 Personen nicht mehr angewendet werden, wir empfehlen aber, diese zu berücksichtigen.

Bei Unklarheiten und für Rückfragen bitte das Naturpark-Büro kontaktieren (Mail: info@obsthuegelland.at, Tel: 07249/47 112-25)